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GÄSTEBUCH

Hallo Besucher/in!

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Es kann sein, dass du hier Beiträge findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:

  • Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
  • Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
  • Falsche Farbwahl: Ein Posting, das hier nicht hingehört.

Du bist unser Prüfingenieur :-) Wenn du im Gästebuch einen solchen Fall findest, musst du nicht selbst zum Schweißgerät greifen. Schreibe einfach eine Nachricht an den E-Mail Web-Administrator! Das ist dein Mängelbericht an uns. Wir bessern den Beitrag entweder nach oder verschrotten ihn gänzlich.

Gästebucheinträge

Ich besitze seit 20 Jahren ein VW 181 von der BW und umlackiert in Dunkelrot. Nun brauche ich zum Reaktivieren ein Verdeck und Stollenreifen

  Verfasst von: Jörg Seitz      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.      am: 20.08.2005

Hallo Jungs, nur kurz zu Eurer Info: Die Wippe in Uchte ist fertig! 181 Grüße Michael

  Verfasst von: Michael      am: 18.08.2005

NA DeswegeN Seid IhR JA AucH DeR GraF UnD DiE GräfiNNA DeswegeN Seid IhR JA AucH DeR GraF UnD DiE GräfiNNA DeswegeN Seid IhR JA AucH DeR GraF UnD DiE GräfiNNA DeswegeN Seid IhR JA AucH DeR GraF UnD DiE NA DeswegeN Seid IhR JA AucH DeR GraF UnD DiE GräfiNGräfiN. Bohhhh, ich hab jetzt mal das T-Shirt ausgezogen, saß doch´n bischen spack.

  Verfasst von: BlondiE      am: 17.08.2005

So, Problem. Brauch ich ne Heizung im offenen Fahrzeug oder nicht. Der Sandro war beim TÜV und der sagt "JA"!!!!! Obwohl wir schon seit Ewigkeiten wissen (Oder behaupten) Das man nur in geschlossenen Fahrzeugen eine Heizung braucht. Wer da nen gesetzestext zu hat...Mailen....

  Verfasst von: Blondie      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.      am: 17.08.2005

Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §35c Heizung und Lüftung GESCHLOSSENE Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können. Jetzt solltest Du den Prüfer nur noch überzeugen müssen, daß der Kübel bauartbedingt kein geschlossenes Fahrzeug ist. Im Normalfall steht im Schein ja sowieso "Fahrzeug offen" ...

  Verfasst von: Möhre      am: 17.08.2005

P.S.: Die ganze Kacke kannste hier im Detail und ungekürzt nachlesen ;-))) http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

  Verfasst von: Möhre      am: 17.08.2005

BeSsEr Is´ GaR nIcH wAsChEn, WeNn IcH mEiNs GeWaScHeN hAb, KoMm IcH gAr NiCh MeHr RiChTiG aN dIe TaStAtUr, So EnG iS´ dAt DaNn.

  Verfasst von: BlOnDiE      am: 16.08.2005

Ich kann es nicht anders sagen,du bist bekloppt Blondie(-:

  Verfasst von: Pierre      am: 16.08.2005

wir finden das gut .... bekloppt is gut

  Verfasst von: Graf & Gräfin      am: 16.08.2005

welch misstand!!! ist ja mehr als schad. innenausbau schon angefangen? ich wär ja doch für roten tigerplüsch.. oder orange wär auch gut kat schutz orangeplüsch ;-)

  Verfasst von: Der Graf      am: 15.08.2005

 
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