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RAT UND TAT-FORUM

Hallo Besucher/in!

Es kann sein, dass du hier Antworten findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:

  • Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
  • Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
  • Falsche Farbwahl: Eine Antwort, die hier nicht hingehört.

Du bist unser Prüfingenieur :-) Wenn du im Rat- und Tat-Forum einen solchen Fall findest, musst du nicht selbst zum Schweißgerät greifen. Schreibe einfach eine Nachricht an den E-Mail Web-Administrator! Das ist dein Mängelbericht an uns. Wir bessern den Beitrag entweder nach oder verschrotten ihn gänzlich.

Thema: Standheizung

Bernd
18.05.2006
Hallo, bin durch den Tüv gefallen , da meine Standheizung laut Aussage des KFZ-Meisters, der sich das Fahrzeug gar nicht ansehen wollte älter als 10 Jahre ist. Da das Fahrzeug in einem wiklich erstklassigen Zustand ist, war ich sehr frustriert. Wer kann mir einen Tipp geben.Erstzulassung 1974 Bernd


Antworten und Komentare

Wikinger (Birgit)
23.05.2006
Hallo, hast Du ein Fax? Dann sende ich Dir ein Schreiben von Eberspächer, in dem ausdrücklich steht, dass nach neuem EU-Recht eine Prüfung nach zehn Jahren nicht mehr stattfinden muss. Gruß Birgit

24.05.2006
hallo habe demnächst auch einen TÜV termin, kannst du mir auch das schreiben zufaxen? meine FAXNR: 0931-7849730 danke mfg mayk

Michael
25.05.2006
Hallo Birgit, ich habe nächste Woche TÜV-Termin mit meinem 74er Kübel und es wäre super, wenn Du mir das Schreiben von Eberspächer "präventiv" zukommen lassen könntest. Danke! Gruß Michael Fax 0951/181134188

Mozilla
26.05.2006
Hi Birgit, scan das Teil mal ein, dann stelle ich das Schreiben hier auf die Homepage. Haben ja eh eine schöne Rubrik namens Technik, wo wir uns um die Heizung kümmern. Olli

Wikinger
27.05.2006
das Teil nun 2 x gefaxt, einmal gescannt und gemailt und hoffe, dass Ihr alle damit durch den TÜV kommt. Annsonsten hilft nur Heizung ausbauen, denn die Straßenverkehrszulassungsordnung sagt in §35c, dass nur geschlossene Fahrzeuge eine Heizung/Lüftung brauchen. In Deinen/unseren Fahrzeugbriefen steht aber PKW offen. Schöne Grüße auch an Deinen TÜV Prüfer Aus dem Norden.

Marco
31.05.2007
Hallo bräuchte für meinen 181 Kübel auch das Schreiben von Eberspächer für den TÜV, könnte mir jemand dieses per Mail an Marco@bodychecks.de senden. --DANKE--- MFG Marco


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