RAT UND TAT-FORUM

Hallo Besucher/in!
Es kann sein, dass du hier Antworten findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:
- Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
- Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
- Falsche Farbwahl: Eine Antwort, die hier nicht hingehört.
Du bist unser Prüfingenieur :-) Wenn du im Rat- und Tat-Forum einen solchen Fall findest, musst du nicht selbst zum Schweißgerät greifen. Schreibe einfach eine Nachricht an den
Web-Administrator! Das ist dein Mängelbericht an uns. Wir bessern den Beitrag entweder nach oder verschrotten ihn gänzlich.

Thema: Versicherung

Daniel
03.04.2008
Hallo,
habe mir vorige Woche einen Kübel Bj 1973 zugelegt und würde ihn jetzt gerne mit H-Kennzeichen zulassen. Leider schwieriger wie gedacht, zumal die Versicherungen alle Beschränkungen haben wie die Laufleistung von 8 oder 9 tkm, oder man sollte ein "Erstfahrzeug" besitzen.
Hilfe, ich will doch nur kübel fahren.
Hat wer nen Tip welche Versicherung man nehmen könnte?
Danke 
Antworten und Komentare

Oliver Kamin
04.04.2008
Moin, wenn du noch eine Autoversicherung mit Prozenten hast, dann versichere ihn doch ganz normal bei einem Direktversicherer. Für eine reine Haftpflichtversicherung bei einem Beitragssatz von 85% legst du weniger als 200 Euro/Jahr hin. Vielleicht kannst du ihn ja bei jemanden als Zweitwagen versichern. Bei Oldtimerversicherungen ist es oft nur mit dem Erstwagen nicht gatan,auch sind oft diverse Gutachten usw. beizubringen. Auch die Preise schwanken für Oldie-Versicherungen (meines Wissen etwa 80-200 Euro). Hoffe, konnte dir helfen. 181 Grüße Olli 
Wikinger
05.04.2008
Sooo, nun ich.
1.Du kannst keine Versicherung finden,weil Du deine Kübeldaten noch nicht in der Bestandsliste stehen.
2.Wenn Du mit dem H Kennzeichen durch die Gegend fährst ,
fährst Du laut Gesetzgeber mit einem Oldtimerkennzeichen .
3.Als Oldtimer sind solche Fahrzeuge zu bezeichnen, die erstmals vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.Sie zeichnen sich dadurch aus,dass sie als historisches Sammlerstück in der Regel nicht als Beförderungsmittel eingesetzt werden.
4.Damit sind keine Oldtimer solche Fahrzeuge, die zwar das Fahrzeugdienstalterkriterium erfüllen,jedoch hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel benutzt werden.Für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.
5.Im Falle des Einsatzes des Fahrzeuges mit Oldtimerkennzeichen als regelmäßiges Verkehrsmittel sind die Voraussetzungen zum Wegfall der Kennzeichenerteilung erfüllt.
6.Der Einsatz des Fahrzeuges entgegen der Vorraussetzung während der Kennzeichenerteilung ist nicht bußgeldbewehrt.
7.Es bleiben also nur die Möglchkeiten wie sie Herr Dr. Oliver Kamin beschrieben hat. 
Gawel
08.04.2008
Servus, ich habe meine Versicherung ( Provinzial ) über http://www.oldiecarcover.de/impressum/index.asp
bekommen. Die verlangen ein Gutachten ( ca. 140 ) und ein Erstfahrzeug, sowie eine Laufleistung bis max ( glaube Ich ) 9 tkm. Kostet ca. 120 / Jahr. Manche Versicherungen verlagen auch nur Fotos, die über den Allgemeinen Zustand informieren. Ich habe ein Gutachten erstellen lassen. Da ich meinen Kübel 2 3/4 Jahre selber in der Garage restauriert habe, war mir dieses wert. Wenn dir mal einer reinrauscht, bekommst Du nur den Marktwert. So hast du ein Gutachten, was zumindestens etwas die Tränen lindert.
Gruß Jens 
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