RAT UND TAT-FORUM

Hallo Besucher/in!
Es kann sein, dass du hier Antworten findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:
- Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
- Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
- Falsche Farbwahl: Eine Antwort, die hier nicht hingehört.
Du bist unser Prüfingenieur :-) Wenn du im Rat- und Tat-Forum einen solchen Fall findest, musst du nicht selbst zum Schweißgerät greifen. Schreibe einfach eine Nachricht an den
Web-Administrator! Das ist dein Mängelbericht an uns. Wir bessern den Beitrag entweder nach oder verschrotten ihn gänzlich.

Thema: Freigabe Frontscheibe und Seitentüren

Ulrich Erkelenz
03.09.2008
Hallo,
ich hatte bereits versucht die Beteiligten des Threads 241 per e-mail zu erreichen. Leider vergebens.
Deshalb hier noch einmal die bitte an die Community.
Wenn jemand eine Freigabebescheinigung hat, sei es die Erlaubnis zum Abklappen der Frontscheibe oder zum Fahren ohne eingehängte Türen, wäre ich für eine Kontaktaufnahme dankbar.
Grüsse
Uli 
Antworten und Komentare

Ulrich Erkelenz
14.12.2008
Hallo,
die Frage brennt mir immer noch unter den Nägeln.
Fährt einer der hier anwesenden User mit ausgehängten Türen und/oder abgeklappter Frontscheibe?
Benötigt man, um es legal praktizieren zu können einen Eintrag im Fahrzeugschein? Gibt es dazu eine Stellungnahme vom Werk?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Frage vielleicht ausser mir noch ein paar andere User beschäftigt.
Danke schon mal vorab.
Uli 
Wikinger2
14.12.2008
Hallo Ulli, es gibt dazu Regeln. Erstens darf im Fahrzeugschein !!!nicht!!! stehen "Betrieb nur mit eingehängter Fahrertür" Zweitens müssen die Rückspiegel dran bleiben, das heißt, wenn die bei Dir an der Tür sind, musst Du das umbauen und Drittens müssen die Insassen gegen Rausfallen gesichert sein, das heißt den Gurt anlegen oder ne Kette vor. Vom Werk selber ist da nichts vorgegeben. Schöne Grüße aus dem Norden Birgit www.kuebelweltrekord.de 
Metz
02.01.2009
Soweit ich weis net musst nur sichern gegen rausfallen und dann kannste alles machen wo steht geschrieben dass du ne Frontscheibe brauchst zur not nimm doch einfach ne Schutzbrille mit oder klapp se wieder hoch wenn die Polizei was sagt mein Kumpel is bei die Polizei und hat gemeint mach was du willst er kennt da keine Gesetze gegen ;) Viel Spaß hoffe das ich dir helfen konnte 
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