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RAT UND TAT-FORUM

Hallo Besucher/in!

Es kann sein, dass du hier Antworten findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:

  • Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
  • Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
  • Falsche Farbwahl: Eine Antwort, die hier nicht hingehört.

Du bist unser Prüfingenieur :-) Wenn du im Rat- und Tat-Forum einen solchen Fall findest, musst du nicht selbst zum Schweißgerät greifen. Schreibe einfach eine Nachricht an den E-Mail Web-Administrator! Das ist dein Mängelbericht an uns. Wir bessern den Beitrag entweder nach oder verschrotten ihn gänzlich.

Thema: Standheizung

Ralf
10.12.2008
Hallo da der TÜV sich ja immer etwas anpi.... weger der Standheizung, habe ich mal ne Frage. Ist es egal was für eine Heizung drinnen ist ( auch im Bezug auf H Kennzeichen). Bei meinem Kübel ( Bj 79) ist ne BW-Heizung drinne aber ich weiß nicht ob sie funktioniert.Falls nicht wollte ich eine andere einbauen damit ich ihn zivil zulassen kann. Danke Ralf


Antworten und Komentare

Wikinger
10.12.2008
Moin, wenn in deiner Zulassung PKW OFFEN steht, braucht dein Kübel lt. Paragragh 35i der Strassenverkehrszulassungsordnung keine Heizung.Denn dadrin steht: PKW Geschlossen müssen über eine funktionsfähige Heizung verfügen.

Wikinger
10.12.2008
Sorry, ist § 35 c, der Text: ---Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können.------Du kannst für den TÜV die Heizung ausbauen. Wenn sie drin ist, muss sie auch funktionieren.

Gawel
16.12.2008
Wenn die Heizung vor Bj. 75 ist ( erkennbar am Typenschild, FEHLENDER EINTRAG der Erstinbetriebnahme ) kann, wenn das Baujahr des FzgŽs dem Prüfer keine Probleme bereitet eine Abnahme erfolgen. Dieses am besten durch einen Anruf, oder Besuch beim Tüv erfragen. 1975 ist eine EG-Richtlinie inkraftgetreten, die besagt, das Brennstoffheizungen alle 10 Jahre einen neuen Wäremtauscher bekommen müssen. Heizungen VOR 1975 sind davon nicht betroffen. Kann man auch gefahrlos betreiben, da der Wäremtauscher aus Edelstahl ist, und somit nicht durchrostet. Gruß Jens


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