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RAT UND TAT-FORUM

Hallo Besucher/in!

Es kann sein, dass du hier Antworten findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:

  • Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
  • Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
  • Falsche Farbwahl: Eine Antwort, die hier nicht hingehört.

Du bist unser Prüfingenieur :-) Wenn du im Rat- und Tat-Forum einen solchen Fall findest, musst du nicht selbst zum Schweißgerät greifen. Schreibe einfach eine Nachricht an den E-Mail Web-Administrator! Das ist dein Mängelbericht an uns. Wir bessern den Beitrag entweder nach oder verschrotten ihn gänzlich.

Thema: Was zählt bei H-Zulassung

Ralf
14.12.2008
Hallo, habe gestern meine Kübelurkunde bekommen. Dort steht : gebaut okt. 1978 , die EZ ist laut BW-Bescheinigung Nov.79. Was zählt für die H-Zulassung? Gruß Ralf


Antworten und Komentare

14.12.2008
Hallo Ralf, nach meinem Wissensstand zählt das Zulassungsdatum. Ob jetzt der Monat auch noch mit einbezogen wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn nicht, steht im nächsten Jahr dem H-Kennzeichen nichts mehr im Wege. :) Einfach mal beim Prüfer deines Vertrauens vorbeifahren. Grüsse Uli

Mozilla
22.12.2008
Moin, es zählt genau der Tag, leider nix früher, da sind die beim Amt eisenhart. Somit musst du (leider) noch 11 Monate warten... 181 Grüße Olli

Gawel
04.01.2009
Richtig, es zählt der Tag der Erstzulassung im Kfz.-Brief, dieser ist geltend für das H-Kennzeichen. Hast ja nun kein Y-333 333 Kennzeichen mhr , gell ? Gruß Jens


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