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RAT UND TAT-FORUM

Hallo Besucher/in!

Es kann sein, dass du hier Antworten findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:

  • Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
  • Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
  • Falsche Farbwahl: Eine Antwort, die hier nicht hingehört.

Du bist unser Prüfingenieur :-) Wenn du im Rat- und Tat-Forum einen solchen Fall findest, musst du nicht selbst zum Schweißgerät greifen. Schreibe einfach eine Nachricht an den E-Mail Web-Administrator! Das ist dein Mängelbericht an uns. Wir bessern den Beitrag entweder nach oder verschrotten ihn gänzlich.

Thema: Der Sommer kommt..... irgendwann ;)

bibendum
25.02.2009
Moin moin, muss eigentlich im Fahrzeugschein eingetragen werden, dass auch mit herausgenommenen Türen gefahren werden darf? Wie ist die Rechtslage? Gab es von VW diebezüglich eine Freigabe o. Ä.? Liegt Knolle/nicht Knolle allein im Gusto unsere Freund und Helfer?


Antworten und Komentare

Wikinger2 (Birgit)
25.02.2009
.....darfst Du fahren wenn im Fahrzeugschein (Zulassungsbestätigung bla bla)!!!nicht!!! steht: Betrieb nur mit eingehängten Türen. Du musst allerdings dann die Außenspiegel an der Karosserie fest haben. Bei einigen Fahrzeugen sind die nämlich an den Türen fest und fehlen dann natürlich wenn die Türen ausgehängt werden. Da mault der Trachtenverein dann schon. Ach ja, der Fahrer muss gegen Rausfallen gesichert sein, entweder mit Ketten da wo sonst die Türen sind oder eben angeschnallt. Viel Spass im Sommer und wir sehen uns bestimmt beim Weltrekord.....


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