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RAT UND TAT-FORUM

Hallo Besucher/in!

Es kann sein, dass du hier Antworten findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:

  • Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
  • Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
  • Falsche Farbwahl: Eine Antwort, die hier nicht hingehört.

Du bist unser Prüfingenieur :-) Wenn du im Rat- und Tat-Forum einen solchen Fall findest, musst du nicht selbst zum Schweißgerät greifen. Schreibe einfach eine Nachricht an den E-Mail Web-Administrator! Das ist dein Mängelbericht an uns. Wir bessern den Beitrag entweder nach oder verschrotten ihn gänzlich.

Thema: Fahren mit heruntergeklappter Scheibe

Jascha
18.04.2009
Hallo zusammen! Nenne seit gestern einen Kübel Bj. 71 mein eigen. Gibt allerdings noch viel zu tun. Dementsprechend werde ich hier viel mitlesen und die ein oder andere Frage stellen. Da ich bisher keine Suchfunktion gefunden habe, stelle ich einfach schonmal eine Frage, welche es vermutlich schon 100 mal gegeben hat. Wie sieht es mit dem Fahren mit herunter geklappter Scheibe im öffentlcihen Verkehrsraum aus? Erlaubt, geduldet oder verboten? Vielen Dank und ein schönes Wochenende. Mfg Jascha


Antworten und Komentare

Felix
20.04.2009
Hallo,fahren ist erlaubt,wenn der Scheibenrahmen abgedeckt ist.Gab damals extra Kunstlederabdeckungen dafür.MfG

Gawel
20.04.2009
Hallo Jascha, bei : http://www.ralfs-vw-teile.de/ gibt es welche. Musst dir den Teilekatalog herunterladen. Ich fahre immer ohne das Dingen, ist aber Vorschrift, hat noch niemand nach gekräht. Gruß Jens

andreas
26.05.2009
seit kurzem springt bei stärkeren lenkbewegungen nach re das lenkrad eine viertelumdrehung ohne lenkbewegung, auf dem weg zurück wieder. was ist die Ursache?


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