RAT UND TAT-FORUM

Hallo Besucher/in!
Es kann sein, dass du hier Antworten findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:
- Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
- Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
- Falsche Farbwahl: Eine Antwort, die hier nicht hingehört.
Du bist unser Prüfingenieur :-) Wenn du im Rat- und Tat-Forum einen solchen Fall findest, musst du nicht selbst zum Schweißgerät greifen. Schreibe einfach eine Nachricht an den
Web-Administrator! Das ist dein Mängelbericht an uns. Wir bessern den Beitrag entweder nach oder verschrotten ihn gänzlich.

Thema: Brief für meinen noch nicht aufgebauten Kübel

Ali Arslan
30.08.2006
Hallo Kübelfreunde,
habe einen Kübel gekauft mit vielen ersatzteilen , den ich Neu aufbauen möchte !
Habe keinen Brief , also habe ich bei KBA einen Auszug aus Teil 2 über die Fahrgestellnummer gefordert. Leider ist kein Eintrag über diese Fahrgestellnummer vorhanden , was nun ? Wie komme ich an einen Brief drann ?
Gruß
Arslan 
Antworten und Komentare

Gawel
01.09.2006
Tagchen,
soweit ich weiss brauchst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ( welch langes Wort ) von Vorbesitzer, der dir bescheinigt das der Kübel nicht gestohlen ist.
Mit dem Schriftstück zum Notar, und dann zum Straßenverkehrsamt. Dieses würde ich aber erstmal anrufen um zu klären wie sich das genau verhält.
Gruß Jens 
mayk

mayk

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