RAT UND TAT-FORUM

Hallo Besucher/in!
Es kann sein, dass du hier Antworten findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:
- Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
- Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
- Falsche Farbwahl: Eine Antwort, die hier nicht hingehört.
Du bist unser Prüfingenieur :-) Wenn du im Rat- und Tat-Forum einen solchen Fall findest, musst du nicht selbst zum Schweißgerät greifen. Schreibe einfach eine Nachricht an den
Web-Administrator! Das ist dein Mängelbericht an uns. Wir bessern den Beitrag entweder nach oder verschrotten ihn gänzlich.

Thema: Fahren mit abgeklappter Scheibe aus Papiere löschen

Ferdi
25.05.2010
Hallo liebe Kuebelfahrer, bin seit gestern stolzer Neu-Kuebler und lese jetzt entsetzt in Brief und Schein meines neuen Sommercabrios woertlich:(Auflagen: Fahrten auf oeffentl. Strassen nur ohne vordere Sietenfenster - Die Frontscheibe muss abgebracht sein). Heisst ja wohl: Frontscheibe muss aufgestellt sein - soweit so gut. Aber was soll das mit den nicht erlaubten Seitenfenstern? Zwar will ich den Wagen viel bei gutem Wetter fahren - aber was mache ich, wenn es auf dem Rueckweg regnet? Stehenbleiben oder Nasswerden? Hat jemand von Euch sowas schon mal aus seinen Papieren loeschen lassen muessen und wenn ja, mit welchen Argumenten? Nebenbei: meine Seitenscheiben sind noch prima durchsichtig. Danke im voraus fuer Eure Kommentare. Ferdi 
Antworten und Komentare

28.05.2010
Fahre aus Prizip nur mit geklappter Scheibe.
Dieser Eintrag war mir neu.
Kenne lediglich nur den, das nicht mit ausgehängter Fahrertür gefahren werden darf.
War ein 70iger Pendler.Der hat den Spiegel auf der Tür. Logo! Da die Kiste aber durch eine Vollabnahme einen neuen Brief bekam, wurde das leider vergeßen einzutragen. Schade aber auch.
HaGü 
Neue Antwort

*) Die mit Sternchen gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.