RAT UND TAT-FORUM

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Es kann sein, dass du hier Antworten findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:
- Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
- Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
- Falsche Farbwahl: Eine Antwort, die hier nicht hingehört.
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Thema: Thema Kolonnenfahrt (Ausfahrt)

Michael Holezek
25.07.2011
hallo zusammen,ich habe mich heute mal auf meiner dienststelle zum thema "ausfahrt/kolonnenfahrt" schlau gemacht.
um kolonnenrechte (geschlossener verband) wahrzunehmen muss diese fahrt(inkl. fahrtstrecke) im vorraus beim straßenverkehrsamt angemeldet und genehmigt werden .das strassenverkehrsamt legt auch alle auflagen (z.b. kenntlichmachung) fest.
über kosten kann ich leider keine angaben machen.
bei unangemeldeten kolonnenfahrten, mit den üblichen verkehrs-sowie rotlichtverstössen, können diese durch die grün-weisse rennleitung im vollen umfang geahndet werden. (z.b. rotlicht über 1sek= 200€ +gebühren + 1monat fahrverbot).
sollte es im ungünstigsten fall zu einem unfall kommen, wird die versicherung " vorsatz " vorwerfen und eventuell den fahrer in regress nehmen.
gruss holle (mc call)

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