Nach der verkorksten Einf?hrung der Wechselkennzeichen scheint nun zumindest eine andere Reform des Verkehrsministeriums zu funktionieren: ab 2014 soll man Kfz-Kennzeichen "mitnehmen" k?nnen. Das bedeutet, dass k?nftig auch bei einem Wohnsitz- oder Halterwechsel das bisherige Kennzeichen beim Auto verbleibt. Dieser Regelung hat jetzt das Bundeskabinett zugestimmt, der Bundesrat muss ebenfalls noch dar?ber beschlie?en. Ab Juli 2014 soll der neuen Regelung entsprechend sowohl bei einem Verkauf des Autos als auch bei einem Wohnortwechsel das bisherige Kfz-Kennzeichen beim Auto verbleiben k?nnen. M?glich macht dies die ?bertragung der Kfz-Steuereinnahmen von den L?ndern an den Bund, wodurch es letztlich unwichtig wird, wo ein Autobesitzer wohnt ? seine Steuern zahlt er ohnehin an Berlin.
Dabei handelt es sich allerdings nicht wie beispielsweise in Gro?britannien um eine Muss-Regelung ? dort verbleibt ein Kennzeichen stets beim Fahrzeug, egal wie oft es den Besitzer wechselt. Auch k?nftig wird es m?glich sein, ein dem jeweiligen Wohnort-Landkreis zugeh?riges Kennzeichen zu bekommen.
Gleichzeitig soll ab Mitte 2014 die internetbasierte An- und Ummeldung von Fahrzeugen m?glich sein. Wuchertarife bei den Schilderherstellern werden dann hoffentlich ebenso der Vergangenheit angeh?ren wie lange Schlangen an den Schaltern der Zulassungsstellen.
Quelle: Autoblog
Kennzeichen-Reform: K?nftig "Tafel" auf Lebenszeit
- Details
- Geschrieben von: Kübel-Klub