Autofahren ohne Zulassung ist gesetzeswidrig, aber es gibt Ausnahmen: Alle Fahrten, die in Zusammenhang mit der KFZ-Zulassung stehen, d?rfen auch mit ungestempelten Kennzeichen gemacht werden.
Wer in einem Auto mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs ist, f?hrt ohne Zulassung ? doch das ist nicht per se gesetzeswidrig. In manchen F?llen ist das Fahren ohne Zulassung sogar erlaubt und eine von diesen Situationen ist ziemlich naheliegend: Die Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto an- oder abzumelden. F?r den Weg zum KFZ-Amt braucht das Auto keine Zulassung. Au?erdem sind auch alle anderen Fahrten, die in Zusammenhang mit der An- oder Abmeldung stehen laut ? 10 Abs. 4 FZV gesetzlich erlaubt. Dazu z?hlt zum Beispiel der Weg zur Hauptuntersuchung oder Sicherheits?berpr?fung. Auch R?ckfahrten von der KFZ-Stelle nach der Au?erbetriebsetzung eines Fahrzeugs sind zul?ssig, solange es zu diesem Zeitpunkt noch versichert ist oder das Kennzeichen nicht schon einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde. Wichtig ist, dass Autofahrer, die mit ungestempelten Kennzeichen fahren, den k?rzesten und den direkten Weg f?r die jeweilige Strecke zur Beh?rde oder Werkstatt nehmen, denn alle Fahrten, die nicht der Zulassung des Fahrzeugs dienen, sind verboten. Was "direkt" in diesem Zusammenhang bedeutet wurde ebenfalls definiert: Die Fahrten d?rfen nur durch den Bezirk der Zulassung und maximal einen anderen, angrenzenden Bezirk f?hren.
Quelle: http://www.autozeitung.de/ungestempelte-kennzeichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html#
Fahren ohne Zulassung - Teilweise erlaubt
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- Geschrieben von: Kübel-Klub