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Hallo zusammen, um dass Sommerloch ein wenig zu f?llen gibt es ab und an mal einen Newsticker. Das PET war klein aber sehr famili?r die Urlaubszeit machte sich bemerkbar,was dazu f?hrte das wir mal alle zusammen gehockt haben. Sehr sch?n und harmonisch. Im Zuge des PET haben wir uns eine m?gliche Location f?r das n?chste Pfingsttreffen angesehen. Gleichzeitig bem?hen sich Andy Wetzel und der K?belfahrer vom Bodensee am selbigen ein Pfingsttreffen zu organisieren. Der Schriftverkehr mit der Gemeinde l?uft bereits wenn etwas neues gibt steht es hier. Ich w?nsche euch bis dahin ein paar offenfahrende Wochen. Mit 181 Gr?ssen
Pierre
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- Geschrieben von: Kübel-Klub
Autofahren ohne Zulassung ist gesetzeswidrig, aber es gibt Ausnahmen: Alle Fahrten, die in Zusammenhang mit der KFZ-Zulassung stehen, d?rfen auch mit ungestempelten Kennzeichen gemacht werden.
Wer in einem Auto mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs ist, f?hrt ohne Zulassung ? doch das ist nicht per se gesetzeswidrig. In manchen F?llen ist das Fahren ohne Zulassung sogar erlaubt und eine von diesen Situationen ist ziemlich naheliegend: Die Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto an- oder abzumelden. F?r den Weg zum KFZ-Amt braucht das Auto keine Zulassung. Au?erdem sind auch alle anderen Fahrten, die in Zusammenhang mit der An- oder Abmeldung stehen laut ? 10 Abs. 4 FZV gesetzlich erlaubt. Dazu z?hlt zum Beispiel der Weg zur Hauptuntersuchung oder Sicherheits?berpr?fung. Auch R?ckfahrten von der KFZ-Stelle nach der Au?erbetriebsetzung eines Fahrzeugs sind zul?ssig, solange es zu diesem Zeitpunkt noch versichert ist oder das Kennzeichen nicht schon einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde. Wichtig ist, dass Autofahrer, die mit ungestempelten Kennzeichen fahren, den k?rzesten und den direkten Weg f?r die jeweilige Strecke zur Beh?rde oder Werkstatt nehmen, denn alle Fahrten, die nicht der Zulassung des Fahrzeugs dienen, sind verboten. Was "direkt" in diesem Zusammenhang bedeutet wurde ebenfalls definiert: Die Fahrten d?rfen nur durch den Bezirk der Zulassung und maximal einen anderen, angrenzenden Bezirk f?hren.
Quelle: http://www.autozeitung.de/ungestempelte-kennzeichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html#
Wer in einem Auto mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs ist, f?hrt ohne Zulassung ? doch das ist nicht per se gesetzeswidrig. In manchen F?llen ist das Fahren ohne Zulassung sogar erlaubt und eine von diesen Situationen ist ziemlich naheliegend: Die Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto an- oder abzumelden. F?r den Weg zum KFZ-Amt braucht das Auto keine Zulassung. Au?erdem sind auch alle anderen Fahrten, die in Zusammenhang mit der An- oder Abmeldung stehen laut ? 10 Abs. 4 FZV gesetzlich erlaubt. Dazu z?hlt zum Beispiel der Weg zur Hauptuntersuchung oder Sicherheits?berpr?fung. Auch R?ckfahrten von der KFZ-Stelle nach der Au?erbetriebsetzung eines Fahrzeugs sind zul?ssig, solange es zu diesem Zeitpunkt noch versichert ist oder das Kennzeichen nicht schon einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde. Wichtig ist, dass Autofahrer, die mit ungestempelten Kennzeichen fahren, den k?rzesten und den direkten Weg f?r die jeweilige Strecke zur Beh?rde oder Werkstatt nehmen, denn alle Fahrten, die nicht der Zulassung des Fahrzeugs dienen, sind verboten. Was "direkt" in diesem Zusammenhang bedeutet wurde ebenfalls definiert: Die Fahrten d?rfen nur durch den Bezirk der Zulassung und maximal einen anderen, angrenzenden Bezirk f?hren.
Quelle: http://www.autozeitung.de/ungestempelte-kennzeichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html#
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- Geschrieben von: Kübel-Klub
F?r das PET 2017 in Herford-Eickum vom 21. bis 23.7.17 haben wir Detailinformationen zum Treffen (Programm, Preise, Hinweise zur Location usw.) auf der Treffenseite pet.kuebel-klub.de zusammengestellt.
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- Geschrieben von: Kübel-Klub
Detailliertere Informationen zur Organisation und zum Programm des Pfingsttreffens 2017 vom 2.6. bis 5.6.17 in Wilsum, sowie Kartenmaterial und GPX-Dateien von den dort angesetzten Ausfahrten f?r eure Navis k?nnt ihr auf der Klubseite auf der Infoseite zum Pfingsttreffen 2017 herunterladen.
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- Geschrieben von: Kübel-Klub
Hallo zusammen, da dass Pfingstreffen vor der T?r steht solltet ihr euch die Infos unter Klubtreffen mal durch lesen. Besonders diejenigen die es erst sp?t schaffen Freitags anzukommen. Erg?nzen m?chte ich noch, dass diejenigen die schon Donnerstag anreisen bitte die Nacht auf Freitag an der Kasse bezahlen. Den Rest des WE bezahlt ihr dann bitte bei unserem Kassenwart. Wie immer Mitglied Fahrer 15,00 Euro Beifahrer 10,00 Euro. Ich freue mich besonders diejenigen zu sehen die man leider aufgrund der Entfernungen nur Pfingsten begr??en kann. Also ihr Wikinger und Norditaliener ich w?nsche euch eine Pannenfreie Anfahrt. Allen anderen nat?rlich auch und unserem Pannenkotti ganz besonders. Mit 181 Gr??en Pierre
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- Geschrieben von: Kübel-Klub